Befähigte Person – Wissen ist gut für’s Geschäft

Hallo liebe Leserinnen und Leser,ich beginne meinen Beitrag mit einer Definition: “Eine befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung verfügt durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel (in unserem Fall zum Beispiel von  Druckbehältern und Rohrleitungen) im Rahmen der gesetzlich festgelegten Prüfgrenzen”. Mein Name ist Agnes Brüggemann, seit 36…