Hört sich kompliziert an und ist auch etwas kompliziert: Ein BImSchG-Antrag ist “ein Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für genehmigungsbedürftige Anlagen”.
Mit Hilfe dieses Gesetzes sollen schädliche Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden vermieden und/oder vermindert werden.
Das Genehmigungsverfahren ist sehr anspruchsvoll, weil darin sämtliche Umweltauswirkungen einer Anlage berücksichtigt werden müssen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Die Stadtwerke Kusel, langjähriger Kunde der Westfalen Gruppe, erweitert aktuell das im Ortsteil Mayweilerhof vorhandene Gasversorgungsnetz. Der dafür notwendige Tank kommt von Westfalen. Es handelt sich um einen unterirdischen 25.000-Liter Flüssiggasbehälter, der 15 Einfamilienhäuser mit Gas versorgt. Auch die für die Bauzeit notwendige Notversorgung wurde von Westfalen realisiert.
Erstellung der Antragsunterlagen
Für die Neuerrichtung bestimmter Anlagen erfolgt das Genehmigungsverfahren entweder mit oder ohne Öffentlichkeitsbeteiligung.
Bei besonders umweltrelevanten Anlagen ist ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die betroffenen Anwohner der Anlage sowie die Umweltverbände haben die Möglichkeit, sich aktiv in die Genehmigungsverfahren einzubringen und Bedenken gegen das Vorhaben vorzutragen (Verfahrensart „G“).
Für andere Neuanlagen sieht das Genehmigungsverfahren keine Öffentlichkeitsbeteiligung vor (Verfahrensart „V“ vereinfachtes Verfahren).
Für “unseren” Flüssiggasbehälter war ein BImSch Antrag nach Verfahrensart „V“ (vereinfachtes Verfahren) zu stellen. Vereinfachtes Verfahren heißt aber nicht, dass es für uns als Antragssteller einfach ist.
Es müssen Zeichnungen angefertigt und eine genaue Betriebsbeschreibung erstellt werden, Berechnungen angestellt und weitere projektbezogene Informationen dem Antrag zugefügt werden. Allein die behördlich zu bearbeitenden Unterlagen in unserem Fall umfassen schon 25 Seiten. Sind alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt, kommen wir auf stolze 80 Seiten. Diesen Antrag verlangt dann die Behörde in 9-facher Ausfertigung. Zahlreiche Behördengänge runden das Ganze ab. 🙂
Nach Einreichung der Antragsunterlagen an die zuständige Genehmigungsbehörde erteilt diese die Genehmigung zu Errichtung und Betrieb des Flüssiggasbehälters. Allerdings nicht sofort. Vom Einreichen der Antragsunterlagen bis zur Genehmigung kann es bis zu sechs Monate dauern, in einigen Fällen sogar länger.
Unsere langjährige gute Zusammenarbeit mit den Behördenvertretern hat uns schließlich geholfen, das Genehmigungsverfahren nach fünf Monaten abzuschließen.
Am 08.12.2016 haben wir den unterirdischen 25.000-Liter Flüssiggasbehälter eingelagert.
Die Stadtwerke Kusel waren mit der Beratung durch uns, unserer Planung und der Begleitung des Genehmigungsverfahrens sowie der Ausführung der Arbeiten sehr zufrieden.
Viele Grüße
Christian Speicher
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Als Umweltschutzberaterin kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, wie anspruchsvoll das Genehmigungsverfahren gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sein kann. Die Erstellung von umfassenden Antragsunterlagen und die Zusammenarbeit mit den Behördenvertretern sind entscheidend. Es ist ermutigend zu sehen, dass dieses Verfahren dazu dient, schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden. Dennoch wäre eine Vereinfachung des Prozesses in einigen Fällen sicherlich willkommen, um die Umsetzung umweltfreundlicher Projekte zu beschleunigen.